Strasbourg l'européenne
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Centre d'Information sur les Institutions Européennes

Centre d'Information sur les Institutions Européennes (CIIE)

“Wir suchten einen Ort, der die Zustimmung der europäischen Nationen finden und ein Symbol der Einheit Europas werden könnte. Die Wahl Straßburgs schien mir eindeutig. Diese große Stadt, [die] Zeuge der menschlichen Dummheit gewesen ist, [soll] zum Symbol der Einheit Europas werden […]“.
Ernest Bevin, Britischer Staatssekretär für Außenpolitik, 1949

 

Straßburg, Europa-Hauptstadt seit 1949…

Die europäische Berufung der Stadt Straßburg geht auf 1949 zurück. Am 5. Mai 1949 unterschreiben zehn europäische Staaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich) im Saint-James Palast in London die Satzung des Europarates, eine zwischenstaatliche Organisation, die auf Menschenrechten basiert. Der französische Außenminister Robert Schuman unterzeichnet für Frankreich. Auf Vorschlag des englischen Staatssekretärs für Außenpolitik Ernest Bevin ist der Sitz dieser neuen Organisation in Straßburg vorgesehen um die deutsch-französische Annäherung zu symbolisieren. Damals vermuteten böse Zungen, dass Ernest Bevin den Sitz des Europarates von den europäischen Entscheidungszentren entfernen wollte, um diesen zu entwerten. Jedoch wird die erste Sitzung der Organisation im Sommer 1949 im Palais Universitaire genau das Gegenteil beweisen: Die Zusammenarbeit innerhalb des Europarates ist ein Erfolg, und Straßburg hat sehr wohl das Flair einer europäischen Hauptstadt.

Laut dem ersten Artikel der Satzung des Europarates ist das Ziel dieser Organisation ,,einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern und um ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen”.

Am Anfang ist der Zuständigkeitsbereich des Europarates sehr weit gefasst und betrifft sowohl den Schutz der Menschenrechte als auch Kultur und Kulturerbe, Wirtschaft, Umwelt und rechtliche Zusammenarbeit. Fragen über Verteidigung gehören jedoch nicht zu den Kompetenzen der Organisation.

Zwei Gremien ergeben den Rahmen für die Zusammenarbeit der neuen Organisation. Auf der einen Seite das Ministerkomitee: Diese Entscheidungsinstanz besteht aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten oder deren Vertretern. Auf der anderen Seite die beratende Versammlung (ab 1994 „Parlamentarische Versammlung“ genannt): Dabei handelt es sich um das beratende Organ des Europarates, das aus parlamentarischen Repräsentanten der Mitgliedstaaten besteht und jeweils von den nationalen Parlamenten gewählt oder ernannt wird. Diese beiden Gremien werden von einem auch in Straßburg gelegenen Generalsekretariat unterstützt.

Ab 1950 konkretisiert sich das Betätigungsfeld des Europarates durch die Verabschiedung eines internationalen Vertrags von beispielloser Tragweite weiter : die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, auch Europäische Menschenrechtskonvention genannt.

Diese Konvention definiert die Rechte und Freiheiten, die die Unterzeichnerstaaten allen Menschen, die ihrer Gerichtsbarkeit unterliegen, garantieren müssen. Sowohl das Recht auf Leben als auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Folterverbot und das Verbot der Benachteiligung sind in diesem „Katalog“ der Menschenrechte aufgezählt.

Die Europäische Menschenrechtskonvention hat die Besonderheit nicht nur die Menschenrechte und Grundfreiheiten festzulegen, sondern auch einen Schutzmechanismus zu errichten, der sich mit der effektiven Einhaltung dieser Rechte von den Unterzeichnerstaaten auseinandersetzt. Der ursprüngliche Schutzmechanismus bestand aus drei Institutionen: die Europäische Menschenrechtskommission (1954 gegründet), der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (1959 gegründet) und das Ministerkomitee des Europarates. Die Menschenrechtskommission hatte hauptsächlich eine Filterfunktion, um die zulässigen von den nicht zulässigen Beschwerden zu trennen, während der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der eigentlichen Rechtsprechung beschäftigt war. Das Ministerkomitee überwachte seinerseits die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen durch die Mitgliedstaaten.

Aufgrund des ständigen Anstiegs der Zahl der Beschwerden und die immer länger dauernden Verfahren, wurde jedoch ab 1998 als Ersatz für die Europäische Menschenrechtskommission und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein einziger und beständiger Gerichtshof gegründet.

Am Anfang konnten die Mitgliedstaaten des Europarates frei entscheiden ob sie die in 1953 in Kraft getretene Europäische Menschenrechtskonvention ratifizieren oder nicht. Schließlich haben die Mitgliedstaaten jedoch vereinbart, dass die Zugehörigkeit dieser internationalen Organisation dem Akzeptieren der Menschenrechtskonvention unterstellt sein soll. Heutzutage müssen alle Mitgliedstaaten des Europarates diese Konvention unterschreiben.

Maison de l'Europe (Strasbourg, 1950-1977)

Am 8. August 1949 findet im Straßburger Rathaus die erste Sitzung des Ministerkomitees des Europarates statt und zwei Tage später tritt die beratende Versammlung zum ersten Mal im Palais Universitaire zusammen. Ab 1949 beginnt die Konstruktion eines Europahauses in der elsässischen Hauptstadt um der ersten, in der Nachkriegszeit gegründeten, zwischenstaatlichen Organisation Europas ihre eigenen Wände zu geben. Das Europahaus Straßburgs wird am 7. August 1950 von Jean Monnet und Paul Spaak eingeweiht.

Ab 1952 wird der Europarat seine Räumlichkeiten mit der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) teilen (das heutige Europaparlament). Beide halten ihre Sitzungen in der elsässichen Hauptstadt. Sich gerade in Straßburg zu treffen ergab sich als besonders praktisch und zeitsparend, da die meisten Abgeordneten in den beiden Versammlungen tätig waren. Dazu gab es in dem Plenarsaal des Europarates die Möglichkeit für Simultanübersetzung in mehreren Sprachen.Sehr schnell litten jedoch die beiden Organisationen im Europahaus an Platzmangel und ab dem 28. Januar 1977 wird das Europahaus schließlich von dem neuen “Palais de l’Europe” ersetzt. Das Europahaus wird noch im selben Jahr abgerissen.

Der Palais de l’Europe, das heutige Zuhause des Europarates, wurde von dem französischen Architekten Henry Bernard entworfen. Das Gebäudeäußere sollte nach Vorstellung Bernards „die Kraft und die Geschlossenheit der Union verkörpern“. Im Gebäudeinneren wählte Henry Bernard eine kurvenreiche Bauweise als Symbol für die freie Zirkulation der Ideen. Das 64 000 m² große Gebäude beherbergt 1000 Büros, 17 Sitzungsräume und in seiner Mitte den Plenarsaal mit 600 Plätzen.

Das Europaparlament, dessen Mitgliederzahl zwischen 1951 und 1981 von 78 auf 434 Abgeordnete gestiegen ist, wird gleichzeitig in neue Räumlichkeiten einziehen (Gebäude Winston Churchill und Salvador de Madariaga). Europarat und Europaparlament teilten sich jedoch bis 1999 weiter den Plenarsaal im Palais de l’Europe.

Mit dem Bau des Palais de l’Europe wird im Nord-Osten der Stadt Straßburg, am Ill-Ufer, ein neues europäisches Viertel entstehen. Dazu gliedern sich in den folgenden Jahrzehnten etliche Gebäude verschiedener Institutionen und Organisationen mit europäischer Berufung.

Der vom britischen Architekten Richard Rogers entworfene „Palais des Droits de l’Homme“ wird 1995 eingeweiht. Das Gebäudeäußere soll die Grundsätze einer gerechten Justiz widerspiegeln, nämlich Transparenz und Durchschaubarkeit.

1999 wird das Louise Weiss-Gebäude, heutiger Sitz des Europaparlaments, gegenüber des Palais des Droits de l’Homme von dem französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac eingeweiht. Die Inbetriebnahme des Gebäude wird den Streit um den Sitz des Europaparlaments, der seit den 50er Jahren unterschwellig vorhanden war, beträchtlich dämpfen. Obwohl das Edinburgh-Abkommen von Dezember 1992 Straßburg als Sitz des Europaparlaments bestätigt hatte, wurde in Brüssel das „Espace Leopold“ gebaut und die so genannten “Mini-Sitzungen” wurden in der belgischen Hauptstadt gehalten. Diskussionen über den Sitz in Straßburg laufen andauernd bis 1997, als Frankreich während der Turiner Regierungskonferenz schließlich einen Abänderungsantrag vorschlägt, um damit endgültig die Frage des Sitzes der verschiedenen europäischen Institutionen zu klären. Der Vertrag von Amsterdam umfasst ein Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften, dass letztendlich offiziell den Sitz des Europaparlaments in Straßburg festlegt.

Seit der Konstruktion des Europahauses gegenüber des Orangerie-Parks in den 50er Jahren, hat sich das Europaviertel in Straßburg ständig vergrößert, wie z.B. mit dem im März 2007 eingeweihten Gebäude des Europäischen Direktorat fur die Qualität von Arzneimitteln und Gesundheitsfürsorge (auch “Europäische Pharmakopöe” genannt) oder mit dem 22.000m² großen Agora-Verwaltungshaus des Europarates, eingeweiht im Jahr 2008.

Im Mai 2014 öffnete der Lieu d’Europe seine Türen mit dem Ziel, die breite Öffentlichkeit über die Geschichte Europas und die europäischen Institutionen, aber auch die engen Verbindungen Straßburgs zu Europa und die kulturelle Vielfalt der verschiedenen europäischen Länder zu informieren.

Das Straßburger Europaviertel wurde übrigens im Dezember 2015 mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet. Mit diesem, von der EU-Kommission in 2007 geschaffenen Siegel werden europäische Kulturerbestätten ausgezeichnet, die Meilensteine auf dem Weg zur Schaffung des heutigen Europas sind und die die europäische Einigung sowie die Ideale und die Geschichte der EU in besonderer Weise verdeutlichen. In Straßburg wird mit dieser Auszeichnung die europäische Einigung gewürdigt, die die Geschichte der Stadt für immer geprägt und ihr eine neue Berufung verliehen hat und zwar die als Hauptstadt Europas.

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